Mehr Honorar für deutsche Buchübersetzer

Die bisherige Praxis der deutschen Verlage, Übersetzern von literarischen Werken Honorar nur auf Seitenbasis auszuzahlen, wurde nun in einem Präzendenzurteil vom Landesgericht München gestoppt. In der Begründung heißt es, nach dem novellierten Urheberrechtsgesetz müsse „der Erbringer kreativer Leistungen auch angemessen an den Früchten seiner Arbeit beteiligt werden.“ In der Praxis heißt es, dass neben dem üblichen Pauschalhonorar von 17 Euro der Übersetzer zusätzlich an den Erlösen aus dem Buchverkauf beteiligt wird.

Als problematisch erweist sich, dass damit die Übersetzer der auflagenschwächeren Wissenschaftsliteratur gegenüber den Bestsellerübersetzern benachteiligt werden. Das Urteil kann große Auswirkungen auf den Buchmarkt haben.