Regionale Amtssprachen in Österreich

Eine Sprachfrage von der heutigen Millionen-Show zu den regionalen Amtssprachen in Österreich:

Was ist nirgendwo in Österreich als Amtssprache zugelassen? A: Slowenisch B: Kroatisch C: Ungarisch D: Italienisch
Italienisch? Stirnrunzeln nicht nötig…
Ja, die richtige Antwort ist D.

Nach dem Volksgruppengesetz (Bundesgesetz vom 07.07.1976 über die Rechtsstellung von Volksgruppen in Österreich) sind in bestimmten Regionen Österreichs, in denen Minderheiten leben, zusätzlich zu Deutsch noch die Sprachen der Minderheiten als Amtssprachen vor den Gemeindebehörden und Gemeindedienststellen zugelassen.

Die kroatische oder slowenische Sprache ist als zusätzliche Amtssprache ist in den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken des Burgenlandes, Kärntens und der Steiermark mit kroatischer, slowenischer oder gemischter Bevölkerung zugelassen. Für das Ungarische gilt die Regelung des Volksgruppengesetzes in 4 burgenländischen Gemeinden (Oberpullendorf, Oberwart, Rotenturm an der Pinka, Unterwart).