Wenn Gesetze für ganz Belgien gelten sollen, müssen sie im Belgischen Staatsblatt in französischer und niederländischer Fassung veröffentlicht werden.
Ein neues belgisches Gesetz, in dem das Rauchverbot in Hotels, Restaurants und Cafés geregelt wird, endet jedoch in der niederländischen Fassung mit dem französischen Satz „Promulguons la présente loi, ordonnons qu’elle soit revêtue du sceau de l’Etat et publiée par le Moniteur belge.“ (Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.).
Nach Meinung von Juristen kann das Gesetz in dieser Form nicht im niederländischsprachigen Flandern gelten, da es der Verfassung widerspräche, die das Land strikt auf Sprachgebiete einteilt.
Wie sich gezeigt hat, handelte es sich dabei um eine rein technische Angelegenheit, die beim Druckprozess aufgetreten ist, da das vom belgischen König unterzeichnete Gesetz diesen Passus in der niederländischen Fassung nicht enthält.