Schweizer Biel: ein Gericht, zwei Sprachen

In der deutsch- und französischsprachigen Stadt Biel (fr. Bienne) im Kanton Bern gilt eine Verordnung über den Sprachgebrauch vor Gericht: „Im Verfahren ist die Sprache des Angeklagten maßgebend. Es kann sich aber jeder in seiner Muttersprache ausdrücken.“

Biel-BienneSprachen in Biel/Bienne

– Größte zweisprachige Stadt der Schweiz (50 000 Einwohner)
– Eine Hälfte spricht Deutsch.
– Ein Drittel spricht Französisch.
– Der Gebrauch der jeweils anderen Sprache im Alltag ist üblich.

Die eigentliche Gerichtsverhandlung wird entweder in Deutsch oder in Französisch abgehalten, und in dieser Sprache wird auch das Urteil verlesen. Wenn eine der Parteien die während des Verfahrens gesprochene Sprache nicht versteht, kann sie einen Dolmetscher beantragen.

Die Frage der benutzten Variante der deutschen Sprache ist nicht genauer reglementiert, so dass vor Gericht öfter der Berndeutsche Dialekt als Hochdeutsch zu hören ist. Das Protokoll der Verhandlung wird in Schriftdeutsch geschrieben und auch in dieser Sprache vorgelesen.