Englisch soll zweite Gerichtssprache in Deutschland werden

Die Bestimmung § 184 des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes besagt: „Die Gerichtssprache ist Deutsch“. Das soll sich jedoch bald ändern. Am vergangenen Montag, den 10. Mai, fand in Bonn die historisch erste Verhandlung eines deutschen Gerichts in englischer Sprache statt. Bislang nur zur Probe, vor einem von drei ausgewählten Gerichten. Die deutschen Gesetzgeber wünschen sich jedoch die Einführung des Englischen vor den Gerichten der ganzen Bundesrepublik. Das Englische soll jedoch nur bei internationalen Streitigkeiten als Verhandlungssprache von der Anklage bis zum Urteil eingesetzt werden.

Justiz

Der Grund ist, dass internationale Gerichtsstreitigkeiten immer öfter vor ausländischen Gerichten gelöst werden, besonders in den USA und in Großbritannien. Englisch ist eben nicht nur als Lingua franca des internationalen Handels zu sehen – sondern auch als Gerichtssprache. Neue deutsche Gesetze sollen diesen Trend umkehren und einen „Import“ von Gerichtsprozessen ermöglichen, damit Streitigkeiten vor den deutschen Gerichten gelöst werden und die deutschen Juristen davon profitieren können.
Kritiker fürchten vor zu unterschiedlichen juristischen Traditionen, die zu Missverständnissen führen könnten, wenn nach dem deutschen Recht in englischer Sprache verhandelt wird. Und ein weiteres großes Problem: längst sind nicht alle deutschen Gesetze in englischer Sprache verfügbar, und wenn ja, dann schwankt die Qualität ihrer Übersetzungen.