Gegoogelt werden darf nur mit Google

Die Duden-Redaktion wurde wie weitere Verlage auf der ganzen Welt aufgefordert, die Neuschöpfung „googeln“ als Internetsuche ausschließlich mit der Suchmaschine Google zu definieren. Im Hintergrund steht die Gefahr, dass die Variationen des Firmennamens ins allgemeine Sprachgut übergehen könnten, so dass ein Markenschutz nicht mehr gewährleistet werden könnte.

„Googeln“ im Rechtschreib-Duden:

23. Auflage (2004): „im Internet, besonders in Google suchen“
24. Auflage (2006): „mit Google im Internet suchen“